HU / AU / Zulassung

Inhaltsverzeichnis

Ein gut gewartetes Auto braucht weder HU noch AU zu scheuen!

Ein besonderer Service unserer Werkstatt ist die Durchführung von Hauptuntersuchung (TÜV / HU) und Abgasuntersuchung (AU / ASU), die wir jeweils am Dienstag und am Freitag anbieten. Natürlich bereiten wir Ihr Fahrzeug, nach vorheriger Absprache mit Ihnen, auf diese Kontrollen vor. Ein ausgiebiger Fahrzeugcheck und gegebenenfalls die erforderlichen Reparaturen durch uns, lassen Ihr Fahrzeug diese Prüfungen mühelos bestehen.

Sie können das Auto bequem am Tag davor – am besten morgens – zu uns bringen (bitte an die Zulassung denken) und bekommen es am Tag darauf mit der Bescheinigung zurück.

Wir bieten diesen Service für alle KFZ Typen an!


Zulassungsservice:

Wir erledigen auch für Sie die Zulassung Ihres Fahrzeuges beim Kraftverkehrsamt.

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Dafür benötigen wir:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Zulassung)
  • TÜV+AU Bericht
  • alte Schilder (wenn vorhanden)
  • Personalausweis

Über HU und AU:

HU – Prüfplakette

Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU), umgangssprachlich in Deutschland meist TÜV genannt, soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.

Die erfolgte HU wird durch eine runde Prüfplakette am hinteren Kfz-Kennzeichen nachgewiesen, die das Jahr und (oben stehend) den Monat der nächsten HU anzeigt. Die Farbe der Plakette wechselt jährlich. Bei der HU wird ein Untersuchungsbericht ausgehändigt, der bei der An- und Ummeldung des Fahrzeuges vorzulegen ist. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorführung zur HU ist der Fahrzeughalter.

Die HU soll seit 1. Dezember 1951 sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Mittlerweile gibt es vergleichbare Regelungen zur technischen Überwachung in allen EU-Staaten, in den USA und vielen weiteren Ländern.

Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel TÜV Süd, DEKRA, TÜV Nord, FSP, GTÜ, TÜV Rheinland oder KÜS vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen. Aufgrund des früheren Monopols der TÜVe als ausführender Organisationen,  wurde die Hauptuntersuchung umgangssprachlich auch „TÜV“ genannt. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt. Die HU ist eine zerlegungsfreie Sicht-, Funktions- und Wirkungsprüfung bestimmter Bauteile sowie eine Überprüfung des Fahrzeugs auf Vorschriftsmäßigkeit gemäß StVZO.

Die Abgasuntersuchung (AU)

ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung üblicher  Kraftfahrzeuge, die seit Januar 2010 Bestandteil ihrer Hauptuntersuchung ist.

Eine AU-Plakette wird seitdem nicht mehr angebracht.

Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der durch die jeweiligen Leitfäden definierten Überwachungsgrenzen bleiben. Diese sind nicht identisch mit den Grenzwerten, die durch die jeweilige Abgasnorm einmalig für die Zulassung gefordert werden.

Durchführung der Abgasuntersuchung
Der Ablauf der Abgasuntersuchung unterscheidet sich je nach Fahrzeugtyp. Es gibt sechs AU-Typen: Ohne Kat, U-Kat, G-Kat, G-Kat mit OBD, Diesel ohne und Diesel mit OBD. Die Abgasuntersuchung kann nur mit Testgeräten mit entsprechender Software durchgeführt werden.

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Quelle: Wikipedia


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